Page 9 - HofgutGeschaeftsbericht2012
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                                                      ORGANISATORISCHES    l    EINLADUNG ZUR GENERALVERSAMMLUNG      9
















                                             1.  Bericht des Vorstandes
                                             2.   Bekanntgabe des Geschäfts- und Lageberichtes
                                                und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012

                                             3.  a) Bericht des Aufsichtsrates
                                               b) Bericht über die gesetzliche Prüfung


                                             4.  Feststellung des Jahresabschlusses 2012
                                                  und Beschlussfassung über den Jahresüberschuss

                                             5.  Entlastung von
                                                  a) Vorstand
                                                  b) Aufsichtsrat

                                             6.  Wahl von
                                                  a) Vorstand
                                                  b) Aufsichtsrat

                                             7.   Vortrag von Herrn Dr. Roman Glaser, Präsident des Baden-Württembergischen
                                                Genossenschaftsverbands, zum Tema: Zukunftsmodell Genossenschaft
                                                Chancen und Herausforderungen

                                             8.  Verschiedenes







                                              Der Jahresabschluss liegt zwei Wochen vor der Generalversammlung zur Einsicht-
                                              nahme der Mitglieder in den Geschäftsräumen der Genossenschaft aus.


                                              Anträge und Wünsche sind schriftlich dem Vorstandsvorsitzenden oder der
                                              Geschäftsführung so rechtzeitig einzureichen, dass diese mindestens sieben Tage
                                              vor der Generalversammlung bekannt gegeben werden können.
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